Das Paul-Jauch-Haus in Eningen
Der Freundeskreis Paul Jauch
Paul Jauch beim Zeichnen

 

Satzung der Paul-Jauch Stiftung

 

§ 1
Name, Sitz

 Die Stiftung führt den Namen "Paul-Jauch-Stiftung" und hat ihren Sitz in Eningen unter Achalm

 

§ 2
Rechtsform

 Die "Paul-Jauch-Stiftung" ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne von § 101 der Gemeinde­ordnung für Baden-Württemberg.

 

§ 3

Zweck der Stiftung

 Die "Paul-Jauch-Stiftung" hat in erster Linie den Zweck, den ihr anvertrauten künstlerischen und sonstigen Nachlass des Zeichners Paul Jauch geschlossen zu erhalten, zu ergänzen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zu diesem Zweck richtet die Stiftung nach dem Ableben von Frau Emilie Jauch in dem Gebäude Eitlinger Straße 5 in Eningen unter Achalm ein Museum ein, das sie unterhält und gibt Publikationen mit dem Werk von Paul Jauch heraus. Die Stiftung vergibt ferner im Abstand von drei Jahren den "Paul-Jauch-Preis" für besondere Verdienste auf dem Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes, der Heimatpflege oder der bildenden Kunst. Der Preis ist mit 500.- € dotiert.

 Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977.

 

§ 4

Vermögen der Stiftung

Das Vermögen der Stiftung besteht aus dem nachstehenden Eigentum:

1. Der bisher im Eigentum von Frau Emilie Jauch stehenden Hälfte an den im Grundbuch von Eningen u.A., Heft 1867 Abt. I Nr.1 und 2 gebuchten Grundstücken der Gemarkung Eningen unter Achalm.

Gebäude Eitlinger Straße mit Flurstück 428 und Anteil an Flurstück 430  -: 161 qm  

3 a 45 qm     

Flurstück 427, Gemüsegarten an der Eitlinger Straße hinter dem Haus

2 a 74 qm

2. allen bisher im Eigentum von Frau Emilie Jauch stehenden künstlerischen Arbeiten ihres verstorbenen Ehemannes Paul Jauch,

3. dem gesamten schriftlichen Nachlass von Herrn Paul Jauch und seiner Ehefrau Emilie Jauch und dem gesamten Inventar des Gebäudes Eitlinger Straße 5,

 4. einem Geldbetrag von 18.000,00 DM (in Worten: achtzehntausend Deutsche Mark), zugewendet von Frau Emilie Jauch und von 132.000,00 DM (in Worten: einhundertundzweiunddreißigtausend Deutsche Mark), zugewendet von der Gemeinde Eningen unter Achalm und durch Spenden Dritter.

Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen Dritter.

 

§ 5
Mittel der Stiftung

Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel und Erträgnisse der Stiftung dürfen nur für die satzungs­gemäßen Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person oder Institution durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 6
Organe

Organe der "Paul-Jauch-Stiftung" sind der Stiftungsrat und der Vorsitzende des Stiftungsrats.

Vorsitzender und ständiges Mitglied des Stiftungsrats ist der Bürgermeister der Gemeinde Eningen unter Achalm kraft Amtes.

Der Stiftungsrat besteht weiterhin aus sechs Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinde Eningen sowie aus bis zu fünf weiteren Vertretern des kulturellen Lebens der Gemeinde.  

 Die Gemeinderatsmitglieder werden nach jeder Gemeinderatswahl für die Dauer ihrer Amtszeit vom Gemeinderat in den Stiftungsrat entsendet.

 Zwei Vertreter des kulturellen Lebens in Eningen werden vom Paul-Jauch- Freundeskreis e. V. in den Stiftungsrat entsendet. Bis zu drei weitere Vertreter können vom Stiftungsrat berufen werden. Die Amtszeit der Vertreter des kulturellen Lebens entspricht der Amtszeit der Gemeinderatsvertreter. Wiederentsendung bzw. -berufung ist stets möglich.

 

§ 7
Geschäftsbereich, Vertretungsberechtigung, Verwaltung

Der Stiftungsrat entscheidet über sämtliche Angelegenheiten der Stiftung, soweit nicht der Vorsitzende des Stiftungsrats dafür zuständig ist. Er entscheidet auch über die Vergabe des "Paul-Jauch-Preises".

Der Stiftungsrat kann, soweit dies eine Änderung der Verhältnisse notwendig macht, die Stiftungssatzung ändern, die Zusammenlegung der Stiftung mit einer anderen und die Auflösung der Stiftung beschließen. Dabei sind die Vorschriften des § 8 zu beachten.

 Der Vorsitzende des Stiftungsrats ist im gleichen Umfang für die Angelegenheiten der Stiftung zuständig, wie der Bürgermeister auf Grund der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und der Hauptsatzung der Gemeinde Eningen unter Achalm für kommunale Angelegenheiten.

Der Vorsitzende des Stiftungsrats vertritt die Stiftung.

 Für den Geschäftsgang des Stiftungsrats gelten die §§ 34 bis 38 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.

 

§ 8
Satzungsänderung, Auflösung

 Änderungen der Satzung, die Zusammenlegung der Stiftung mit einer anderen und die Auflösung der Stiftung können nur mit mindestens 3/4 der Stimmen aller Mitglieder des Stiftungsrats beschlossen werden. Die Beschlüsse werden erst mit der Genehmigung der Stiftungsbehörde rechtswirksam.

 

§ 9
Vermögensanfall

Bei Auflösung der "Paul-Jauch-Stiftung" fällt deren gesamtes Vermögen an die Gemeinde Eningen unter Achalm, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

 

Eningen, den 09.10.2014

Paul Jauch Haus in Eningen, Heimat des Zeichners im 20. Jahrhundert. Paul Jauch wohnte hier im Grünen Hof in der Eitlinger Straße in Eningen. Hier fertigte Paul Jauch die meisten seiner Zeichnungen an. Das Paul-Jauch-Haus, genauer das Paul-Jauch-Museum im Grünen Hof in der Eitlinger Straße in 72800 Eningen hat unregelmäßig geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten des Paul-Jauch-Hauses erfahren Sie auf dieser Website auf der Seite Aktuelles. Viel Spaß beim anschauen!